Licence: Attribution-NonCommercial 4.0 International (CC BY-NC 4.0)
Credit: Babylonien und Assyrien / von Bruno Meissner. Source: Wellcome Collection.
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![entweder diese Menschen oder ihre Söhne oder ihre Enkel oder ihre Brüder oder ihre Neffen oder ihr Statthalter, der mit Kakulänu, den Kindern und Enkeln Prozeß und Klage sucht, soll 10 Minen Silber bezahlenN^ Man vergleiche mit beiden vorhergehenden Kontrakten schließlich noch einen Sklaven verkauf, bei dem der Bruder seine Schwester verkauft. Wie der Bruder zu diesem ungewöhnlichen Schritte gelangte, muß dabei einstweilen uner¬ klärt bleiben: „Siegel des Mannu-ki-[ArbaHl\, des Eigentümers seiner Schwester, die (hier) übergeben wird^\ Siegel: „Belikütu, die Schwester des Mannu-ki-ArbaHl, hat die Statthalterin Sarpi für Mine Silber von Karkemis von Mannu-ki-ArbaHl erworben und genommen. Das Geld ist vollständig bezahlt. Dieses Weib ist gekauft, genommen. Ungültigmachung, Prozeß, Klage gibt es nicht. Wer es auch sei, der jemals in Zukunft auf steht, indem er sich ungesetzlich benimmt, entweder Mannu-kt-Arbcdil oder seine Söhne, der mit Sarpi Prozeß und Klage sucht, soll 10 Minen Silber, 1 Mine Gold in den Schoß Ninurtas, der in Kalax wohnt, legen. Das Geld wird er 10-fach seinem Besitzer zurückgeben. Wenn er auch in seinem Nichtprozeß klagt, soll er doch nicht(s) bekommen. . Für Ergriffenwerden von der bennu-Krankheit (haftet er) 100 Tage, für Reklamation [alle Jahre].^^^ Adoptionen kamen auch in Assyrien nicht selten vor. Ge¬ wöhnlich wurde dabei die Klausel aufgenommen, daß der Adop¬ tierte der älteste und Erbsohn bleibt, selbst wenn der Adoptiv¬ vater noch eigene Kinder bekommen sollte: „Siegel des Nabü- nalid, des Eigentümers seines Sohnes, der (hier) übergeben wird‘‘\ Siegel. „Asur-sabatsu-iqbi, ein kleines Kind, den Sohn des Nabü- nalid, haben Sinqi-lstar und die RaHmtu zu ihrer Sohnschaft genommen (d. h. adoptiert). Selbst wenn noch 7 Erbsöhne des Sinqi-lstar und der Ralimtu geboren( ?) werden sollten, so ist Asur- sabatsu-iqbi doch sein(\) ältester Erbsohn. Wer es auch sei, der jemals in Zukunft — entweder Nabü-nalid oder sein Bruder oder sein Statthalter oder sein Verwandter{?) — Prozeß und Klage mit Sinqi-lstar, seinen Kindern und Enkeln sucht, soll 1 Mine Silber, 1 Mine Gold der Ninlil geben und 2 weiße Rosse zu Füßen Assurs anbinden. Seinen ältesten Sohn soll er im Opfer( ?)hause des Adad verbrennen. Wenn er auch in seinem Nichtprozeß klagt, so wird er doch nicht(s) bekommen.''''^ I ^ ADD. 308. 2 aDD. 208. Für diese Haftungsklaiiseln s. S. 182f. ’ 3 OLZ. VI, 198ff.](https://iiif.wellcomecollection.org/image/b2982753x_0001_0193.jp2/full/800%2C/0/default.jpg)
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