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Credit: Babylonien und Assyrien / von Bruno Meissner. Source: Wellcome Collection.
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![sen.“i In neubabyloiiischer Zeit haben sich dieselben Formen der Pachtung im wesentlichen beibehalten. Nachdem der Bauer das Feld mit einem Zaun aus Rohr oder Lehm eingehegt hat^, begann für ihn gleich die Arbeit, das Feld zu bestellen. Tat er das nicht, so war er doch ver¬ pflichtet, „Getreide entsprechend seinen Nachharn dem Eigentümer des Feldes zu geien’'^. Die Hauptbedingung für die Erzielung einer guten Ernte ist die Herbeischaffung und Verteilung von Wasser. Daher war es von jeher eine der Hauptaufgaben einer erleuchteten Regie¬ rung, Kanäle zu graben. Dadurch erschloß man neues Kultur¬ land und machte zudem auch einträgliche Geschäfte; denn wer das Wasser sonst noch benutzen wollte, mußte hohe Abgaben in Naturalien abliefern^. Großgrundbesitzer und Bankiers legten auch wohl auf eigene Kosten Nebenkanäle an und ließen sich dann die Benutzung derselben von den Bauern teuer bezahlen. In einem Vertrage aus persischer Zeit müssen sich 2 Landleute dazu bequemen, dem großen Bankhause Muraschschü Söhne in Nippur für die Inanspruchnahme des Bel-Kanals V4 ihrer Dattel¬ ernte zu entrichten: „Amurru-etir_undAmurru-natan_haben in freier Entschließung zu Ellil-nadin-sum, dem Sohne Murassüs, folgendermaßen gesprochen: Gib uns Wasser aus dem dir gehörigen Bel-Kanal, der sein Wasser aus dem Sin-Kanal entn[immt], damit wir die bepflanzten Felder .... tränken können. {Du sollst dafür von den Datteln, die darauf wachsen, mit [uns gejnießen. Da erhörte sie Ellil-nadin-sum und gab ihnen Wasser aus seinem Bel- Kanal für die betreffenden Felder. Ellil-nadin-sum wird die Jahre hindurch{?) jährlich im Monat [Tisri] [von den Datteln] mit ihnen genießen.^’'^ Für die Instandhaltung der Kanäle hatten die Anwohner zu sorgen. Einmal mußten sie sie vor der Versumpfung bewahren, dann aber auch ihre,,Dämme“ (kdru; musannttuY be¬ festigen, damit die Hochflut sie nicht wegriß und die Felder in der Nachbarschaft unter Wasser setzte. „Wenn jemand aus Faulheit verabsäumt, seinen Damm zu befestigen, und er ihn darum nicht be¬ festigt, sodaß in seinem Damm ein Bruch entsteht, und er verschuldet, daß das Wasser die Feldmark fortreißt, so solider Betreffende, indessen Damm der Bruch entstanden ist, das Getreide, das er verdorben hat, ersetzen.^’'’’ ,,Wenn er nicht imstande ist, das Getreide zu ersetzen, so ivird man ihn selbst und seine Habe für Geld verkaufen, und ^ VS. VH, 22. MI R. 14, Ha; 15, 29b. ^ CU. §42. ^ BE. IX, 73. ME. IX, 16. 6Nbd. 910, 4; BE. IX, 55, 4; 59, 3. UTl. §53; yA. SBPAW. 1918, 282f.](https://iiif.wellcomecollection.org/image/b2982753x_0001_0203.jp2/full/800%2C/0/default.jpg)
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