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Credit: Babylonien und Assyrien / von Bruno Meissner. Source: Wellcome Collection.
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![Der Rausch trank und seine Fabrikation war im Zwei¬ stromlande von jeher bekannt; denn Schnaps und Bier waren beim Volke beliebter wie der vornehme Wein. Schon in der Götter¬ versammlung, in der Marduk zum Kampfe gegen die Tiamat erwählt wurde, „setzten sich die Götter zum. Gastmahl nieder, aßen Brot, lereiteten [Sesamschnafs]. Der süße Most verscJieuchte{ ?) ihre Furchttrunken wurden sie vom Trinken, aufgehlähten{?) Leibesd'^ Sonst steht der streitbare Ninurta im Rufe, „den Sesamschnaps gut zu hereiten^^^ und auch wohl trinken zu können; aber mch „wenn Istar heim Bier sitzt, stellt sie, trotzdem sie ein Weih ist, ihren Mann''^. Eine besondere Gottheit des Rausch¬ tranks ist Siris, die von Ea geschaffen istk — Schenkstuben, in denen Schnaps und Bier meist von nicht einwandfreien Frauen, aber auch von „Schankwirten^^ {sähüY gebraut und feilgehalten wurde, gab es schon in den Urzeiten. Eine solche Schankwirtin Ku-Bau soll sogar Königin geworden sein und eine neue Dynastie begründet habenk Immer ging es aber den Wirten nicht so gut, vielmehr suchten sie zuweilen sogar durch ein Zauberritual ihre Einnahmen zu verbessernd Rauschtrank kam ebenso auf die königliche TafeF wie auf den Tisch des gemeinen Mannes. Be¬ sonders Offiziere waren vielfach als Trunkenbolde verschrieen, die dann Händel und Streit suchten (s. S. 105). Schließlich wurde er auch den Toten als letzte Stärkung auf die Reise ms Jenseits mitgegebend — Trotz der großen Beliebtheit des Getränkes stand das Brauergewerbe in keinem besonders guten Rufe, weil in den Kneipen nicht selten Verbrecher zusam¬ men kamen und staatsgefährliche Dinge dort ausheckten. Darum faßte Hammurapi die Brau- und Schankwirtinnen in seinem Gesetze scharf an. Wenn die Wirtin sich das Bier nicht mit Getreide bezahlen ließ (gewöhnlich wurden für 60 Sila Bier öOSila Getreide als ausreichende Bezahlung angesehen)!«, sondern wenn sie Geld, und zwar betrügerischer Weise „nach dem großen Ge- wichr an Stelle der gewöhnlichen Norm nahm, oder „den Wert des Getränkes niedriger machte als den Wert des Getreides^^ d. h. minderwertiges, dem Preise nicht entsprechendes Gebräu ver¬ kauft, „so soll man die hetr eff ende Schenkwirtin überführen und : alsdann ins Wasser werfen'''^'^. 970 + KARL Nr. 173, Rs. 16. ^ AOTU. I, ^ BUkz, 33, 10. 5 ZA. XXXII. 606ff. 7 ZA XXXII, 165. « VAB. II, 80, 10. \AB. I, 47, V, 5. 10 CH. §111. n CH. §108](https://iiif.wellcomecollection.org/image/b2982753x_0001_0251.jp2/full/800%2C/0/default.jpg)
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