Gerichtliche Psychiatrie : ein Leitfaden für Mediziner und Juristen.
- August Cramer
- Date:
- 1897-
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Credit: Gerichtliche Psychiatrie : ein Leitfaden für Mediziner und Juristen. Source: Wellcome Collection.
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No text description is available for this image![sehen verliältnismässio- häufig Geisteskranklieiten, bei denen uns die Aetiolog-ie vollständi- dunkel ist. ?>. Kapitel. Die Lehre von der Entartung und der Erblichkeit der Geisteskrankheiten. Die Lehre von der Entartung ist mit der von der Erblichkeit der Geisteskrankheiten nahe verwandt. Sie ist durchaus nicht eine neuere Erscheinung unter den psychiatrischen Theorien und Doktrinen, neu ist nur der Misshrauch, der in der Presse und Litteratur mit ihr getrieben wird. Bereits im Jahre 18.57 und noch früher liat der be- kannte franz()sische Irrenarzt ]\Io]{j:l sich streng wissenschaftlich mit diesem Gegenstand beschäftigt, alle die Punkte zusammengestellt, welche eine Entartung herbeiführen können und ein bestimmtes Gesetz der Entartung begründet. Was zunächst die Lehre von der Erblichkeit geistiger Er- Erwichkeit. krankungen betrifi't, so wäre dieselbe berufen in der forensen Psy- chiatrie eine grosse Rolle zu spielen, wenn wirklich, wie einzelne Autoren behaupten, jedes einigermassen schwer belastete Individuum geistes- krank oder zum mindesten psychopathisch werden müsste. Kann auch nicht bestritten werden, dass ein grosser Teil der Geisteskranken erblich stark belastet ist, so ist doch ebenso sicher, dass es auch eine ganze Reihe schwer belasteter Individuen giebt, welche nicht geisteskrank oder auch nur in leichtem Grade psychisch abnorm, psychopathisch werden. Es liegt eine grosse Zahl von statistischen Untersuchungen vor, Ergebnisse der welche sich mit der Frage der Erblichkeit bei Geisteskranken be- ^sfatStfk**' schäftigen, die gefundenen Prozentsätze w^eichen sehr von einander ab. Diese Differenz hängt zum Teil damit zusammen, dass der Begriff der Erblichkeit sehr verschieden weit ausgedehnt ist. Am besten unter- scheidet man zwischen direkter und indirekter erblicher Be- lastung. Unter direkter verstellt man die Erkrankung von Vater oder Mutter oder beider, unter indirekter die Erkrankung anderer Bluts- verwandten. Am schwersten ist eine Belastung, wenn die Eltern erkrankt waren, während die Erkrankung entfernterer Verwandten in der Regel nur dann ihre deletäre Wirkung entfaltet, wenn mehrere Individuen betroffen sind. Als durchschnittlichen Prozentsatz der erblichen Belastung bei Geisteskranken kann man, ohne zu weit zu gehen, 50 % annehmen. Bei 370 Gesunden ist neuerdings von Jenny Koller der Prozent- satz der Belasteten festgestellt worden, es fanden sich Heredität in 59/,, und zwar in 28^/,, direkte, in 26,, indirekte erbliche Belastung. Hieraus geht hervor, dass ein selbst erheblich belastetes indivi-iJJ.^i|^,fg,j?fgt duum nicht geisteskrank oder psychopathisch zu sein braucht, dass es mchf immer aber wohl angezeigt erscheint, bei der Beurteilung eines derartigen ^^nf^g^](https://iiif.wellcomecollection.org/image/b21225229_0021.jp2/full/800%2C/0/default.jpg)