Französische Geburtshelfer zur Zeit Louis XIV / von Dr. E. Ingerslev.
- Ingerslev, E. (Emmerik), 1844-1916.
- Date:
- 1909
Licence: In copyright
Credit: Französische Geburtshelfer zur Zeit Louis XIV / von Dr. E. Ingerslev. Source: Wellcome Collection.
78/144 page 66
No text description is available for this image
No text description is available for this image
No text description is available for this image![zu lassen, den Tod vorziehen; sie machen sich, sagt Manricoau, dadurch des Namens sage-femine unwürdig, der, wie er meint, sich von der Mutter des Sokrates lier schreibt, die Hebamme und .Mutter des weißesten Mannes Griechenlands war! ln seiner Darstellung der einem Gehurtslielfei' zukommenden Eigenschaften hebt Mauriceau zuerst die köi-perlichen Kräfte hervor, an die so oft große Ansprüche gestellt werden, daneben soll er kleine Hände mit langen Fingern und kurzgeschnittenen Nägeln haben, seine Person und Kleidung müssen sauber sein, er nennt Beispiele von Akkoucheuren in Paris, die das Gegenteil wählen, einen langen schmutzigen Bart und eine unsaubere Kdei- dung anlegen, um nicht die Eifersucht der Ehemänner zu erwecken, wemi sie von solchen gerufen werden; em grobes ]\Iißverständnis, mehlt Mauriceau, ehi Geburtshelfer darf nicht einem Metzgei' gleichen. Schließhch muß er ein guter Christ mit ruhigem Gewissen sein, um, wenn nötig, des Taufsakramentes walten zu können. — Hier berührt J\tauriceau eine der brennenden Fi-agen jener Zeit, die auch einer der Streitpunkte zwischen ihm und Pen war. Denn er ist ein entschiedener Anhänger der Taufe im Mutterleibe, hält dieselbe für „bon et valide“ und hat für die Fälle, in denen er nicht mit Hand oder Löffel das Wasser mit dem Kinde in Berührung bringen kann, eine besondere Spritze zu diesem Zweck angegeben. Und dieser sein Standpunkt hatte nun eine iveitreichende Be- deutung für sein Urteil als Alckoucheur in allen jenen Fiülen, ivo das Leben der Mutter nur auf Kosten des Kindes gerettet werden komite. Hier emanzipierte er sich unumwunden von dem Urteile der Sorbonne-Theologen (Deklaration aus 1648): ,,De ne faire un mal pour qu'il en arrive un bien“, welches diese auf den Brief Pauli an die Eömer (Kap. 3) stützten: „Non faciamiis mala nt veniant bona“. Mauriceau bestreitet das Recht der Theologen, die Worte des Apostels so zu deuten und Kraft dessen die Tötung des Kindes im Leibe der Mutter zu verbieten, wenn letztere dadurch gerettet werden kann, und das Kind dennoch sterben muß, indem er sicli den Worten Tertullians in „De anima“ („eine notwendige Grausamkeit“) anschließt. Ein Geburtsfall aus dem Jahre 16^2 (Traito .... 1681, S. 328) erklärt seine Auffassung: Eine eklamp- tische Erstgebärende war von drei Dorfchirui-gen mit zei-stückelnden Instrumenten vergebens behandelt worden und starb eine Stunde vor Mauriceaus Ankunft mit der Post. Das Unglück, sagt ei, rüliifc von dem Herausschieben der Operation her, veil dei doitigi](https://iiif.wellcomecollection.org/image/b24850500_0078.jp2/full/800%2C/0/default.jpg)