Handbuch der allgemeinen und speciellen Arzneiverordnungslehre : auf Grundlage der Pharmacopoea Germanica ed. altera / bearbeitet von C.A. Ewald und E. Lüdecke.
- Carl Anton Ewald
- Date:
- 1883
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Credit: Handbuch der allgemeinen und speciellen Arzneiverordnungslehre : auf Grundlage der Pharmacopoea Germanica ed. altera / bearbeitet von C.A. Ewald und E. Lüdecke. Source: Wellcome Collection.
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![V. fy Rad. Ipecac. gross, pulv. 0,5 inf. 1. a. Aq. dest. q. s. ad Colat. 150,0 in qua solve Tart. stibiat. 0,05 adde Syr. simpl. 25,0. D. S. Zweistündlich einen Esslöffel. VI. ty Rad. Rhei conc. 10,0 Kali carbon. pur. 5,0 F. Infus. 200,0 cui adde Elixir. Aurant. comp. 10,0 Syr. Aurant. Cort. 20,0. M. D. S. Stündlich einen Esslöffel. d. AbkocLung, Decoctum. Die längere Zeit (mindestens Vi Stunde) fortgesetzte Extraction löslicher Arzneistoffe aus festen Substanzen durch bis zum Kochpunkte erhitztes Wasser stellt die Abkochung' dar. Die Bereitungsweise derselben ist nach den für die deutschen Apotheken gesetzlichen Bestimmungen folgende: Die zum De- cocte zu verwendenden Species werden mit dem nöthigen Wasser Übergossen und in der zugedeckten Infundirbüchse eine halbe Stunde lang den Dämpfen kochenden Wassers ausgesetzt; das Coliren wird, während die Flüssigkeit noch heiss ist, vollzogen, die Colatur dann durch Einstellen in kaltes Wasser abgekühlt und nach dem Erkalten mit den noch etwa beizufügenden Zusätzen versehen. Verordnet man ein Decoct ohne nähere Quantitäts-Bestimmung der Species, so wird, wie beim Infusum, 10 Species auf 100 Colatur berechnet [wovon nur Tubera Salep eine Ausnahme bilden, von welchen 1,0 auf 100,0 verwendet wird*)]. Ein Decoctum concentratum wird aus 15 Species, ein De- coctum concentratissimum aus 20 Species ad 100 Colatur bereitet. Bei diffe- renten Arzneistoffen ist die Quantitäts-Bestimmung der abzukochenden Substanz unerlässlich. Eine Abweichung von dieser Bereitungsweise, wie sie zuweilen noch von einigen Aerzten, die ausdrücklich die Abkochung igne aperto anordnen, beliebt wird, ist für keine Arzneisubstanz motivirt. Bei der früher befolgten Procedur, im offenen Gefässe zu kochen, inusste man bei jeder Verordnung entweder die Zeitdauer des Kochens und das Quantum der Colatur, oder das Quantum des Aufgusses und die Menge, bis zu welcher derselbe eingekocht werden sollte, bestimmen; in der Regel rechnete man bei der ersten Angabe eine halbstündige Kochdauer und eine (Uze Colatur aus einer Drachme Species, bei der zweiten liess man 1V2 bis 2 Unzen auf eine Drachme aufgiessen und auf eine Unze einkochen (Bei- spiel II.i. Zur Darstellung im Decoct eignen sich Arzneistoffe, welche keine flüch- tigen Bestandtheile enthalten, und deren härtere Textur eine Extraction der löslichen Substanzen nur bei länger fortgesetzter Einwirkung des siedenden Wassers möglich macht. Die abzukochenden Stoffe werden entweder zerschnitten oder in gröb- lichem Pulver der Decoction zugesetzt; als Menstruum dient last ausschliess- lich Wasser; \<>r der Abkochung dürfen nur solche Zusätze gemacht werden, welche die vollständigere Lösung der zu extrahirenden Stolle vermitteln (Bei- spiel VIII.i. *) |)as Decoctum Tub. Salep. wird eigentlich mit Unrecht als ein Decoct be- zeichnet, da es genau genommen ein durch Aufquellen mit heissem Wasser bereiteter Schleim ist; zu dessen Darstellung werden die Tub. Salep. möglichst fein gepulvert, zuerst mit kaltem Wasser in einer Flasche umgeschüttelt und dann durch Zusatz von heissem Wasser aufgequollen [Beisp. VI.).](https://iiif.wellcomecollection.org/image/b21051288_0060.jp2/full/800%2C/0/default.jpg)