Ärztliches aus griechischen Papyrus-Urkunden; Bausteine zu einer medizinischen Kulturgeschichte des Hellenismus / Karl Sudhoff.
- Sudhoff, Karl, 1853-1938.
- Date:
- 1909
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Credit: Ärztliches aus griechischen Papyrus-Urkunden; Bausteine zu einer medizinischen Kulturgeschichte des Hellenismus / Karl Sudhoff. Source: Wellcome Collection.
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![— — — oiscp&dp'/][xsv to idp [jjtlpo;] ;jiou dvf^X^ooa elc, xöv iaipov^Eo); dv ] oua'/][Xcv voacp xai Eu[^]apiaTto 10 [x^ ■ÖEta] upovoia — — — Es scheinen also doch Einzelhonorierungen vorgekommen zu sein oder Rechnungen bzw. Bezahlungen für länger dauernde ärztliche Leistungen etwa während der Dauer einer ganzen Krankheit. Die Regel mag dies allerdings nicht gewesen sein^ sondern der Arzt war für gewöhnlich angestellter Be- amter des Königs, des Staates oder der Gemeinde. Wie unbedingt der an- gestellte Arzt, der Sijpioatoq iavoöq, dem Polizeibeamten zur Verfügung stand, haben wir in all den Gutachten oben S. 240ff. gesehen. Der ,,Stratege‘^^ schickte einfach den [Polizei-]Diener hin, der den Arzt zu dem dienstlichen Gang mit- nahm. Wie der berühmte Arzt Demokedes mit immer steigendem Jahres- gehalt zuerst in Aigina, dann in Athen, endlich bei Polykrates angestellt war, ist ja lange bekannt. Herodotos berichtet über dessen Anstellung im 3. Buche 131, 7: ,xai ßiv Sswaocp srsi raXdvTOV AlyivTirai SrjjxoaiT] lUG&ovvxai, rQircp Sh srsi' A&rjvccToi hxarbv [iviav [1^/3 Talente] rsrdQTCp Sh hrsi IIoXvx()dTi]g Svcöv TCtXdvTa)v‘. Herodot erwähnt aber auch ausdrücklich, daß in dem kleinen Aigina noch mehr Ärzte neben ihm waren, die er in einem Jahre völlig über- strahlte; diese Ärzte waren also offenbar nicht alle als Sijfxöcnot iaxQOi an- gestellt, sondern praktizierten jedenfalls zum Teil auf eigene Faust, und zwar sicher nicht umsonst. Denn daß auch in Griechenland Zahlung der Einzelleistung beim Arzte nichts Unerhörtes war, dürften schon die 'iuxpu beweisen, welche als Kurkosten-, als Behandlungs- und Heilungshonorar im Tempel des Asklepios zu Epidauros zu bezahlen waren.Bekannt ist auch, wie sehr der Heilgott darauf hielt, daß dies Pflichtgeld auch regelrecht entrichtet wurde, ja wie er in grausamster Weise das geschwundene Leiden wieder auftreten ließ, bis der schuldige klingende Dank erstattet war! Die Regel war aber Honorierung des Arztes aus dem Gemeindesäckel, wenn auch in Naturalien. Dafür haben wir ein klassisches Zeugnis: Diod. I, 82. Kaxa OS xa; axpaxs -ixdvxs; ouoEva puahov ■/oivou Xajjißdvouai. i'a; '/sn xd; iizl xf^; )(topa; Exo'/jpu'a; hspaTTEuovxai lota oioovxe;’ ot idp iaxpoi xd; psv xpocpd; sz xoo Der Arzt war auch in Ägypten öffentlicher Beamter und von diesem Stand- punkte aus gesehen werden vielleicht auch die bekannten Beschränkungen seiner therapeutischen Freiheit in gewisser Hinsicht etwas gemildert (Diodor a. a. O.): ‘j cf. z. B. Herrlich, Epidauros S. 10.](https://iiif.wellcomecollection.org/image/b28039634_0286.jp2/full/800%2C/0/default.jpg)