Ärztliches aus griechischen Papyrus-Urkunden; Bausteine zu einer medizinischen Kulturgeschichte des Hellenismus / Karl Sudhoff.
- Sudhoff, Karl, 1853-1938.
- Date:
- 1909
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Credit: Ärztliches aus griechischen Papyrus-Urkunden; Bausteine zu einer medizinischen Kulturgeschichte des Hellenismus / Karl Sudhoff. Source: Wellcome Collection.
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![Td; 6s depotTcsi'a:; Trpoad'youai y.axä vofjtov l-^Ypatpov, utco tcoXXäv xal osBo^otapisvtüv laiptiov apy^aimv auY'C^Tp'^P-lJtsvov . . . und bei Aristoteles (Politik III, 15, 1286a, I2; ed. SusemihI S. 220): xoti ~co; £v iViiuTiKü [ütsid T'^v Tpr^jjtspov xtViiv l^saiL loi; IGtTpöt;, sdv 6s TTpOXSpOV, £~i TOJ OtOTOU Xlvöovo). Doch das führt uns hier zu weit ab! Daß Diodor von Toorpai spricht, läßt auf Naturalleistungen schließen und wir werden gleich sehen, daß die zur Bestreitung des Jahresgehaltes der Ärzte im Umlageverfahren erhobenen Abgaben der Eingesessenen in Naturalien geleistet wurden. Es liegt aber klar in den Worten Diodors, daß die be- hördlich angestellten Ärzte weder von den Gemeinde-Eingesessenen noch von dem durchreisenden Publikum, am allerwenigsten von den Soldaten irgendeine Honorierung erheben durften.^) Man bezahlte zu Hause [iSt'a), in der eigenen Gemeinde, ja auch schon für den Gemeindearzt seinen Pflichtbetrag. Wie es sich damit verhielt, darüber geben uns die Papyri namentlich aus Ptolemäer- zeit einige erwünschte Auskunft. Nicht selten begegnet uns in ihnen das iarpixov, das wir uns kurz etwas näher ansehen. Es war dies Iutqixöv eine regelmäßige Steuer, aus deren Plr- trägnissen die Besoldung der öffentlichen Ärzte bestritten wurde. In zwei Steuerlisten für militärische Ansiedler (Kolonisten) aus dem 3. Jahrhundert vor Christo im 3. Band der Flinders Petrie Papyri Nr. iio/iii S. 275, 276 und 279: und und [aiTou ß*- laxpijxov ß ijaxpr/ov ß aixou cpuXaxL y laipt ß sind jedesmal 2 Artaben Weizen zu entrichten. In zwei Hibeh-Papyri be- trägt die Steuer 5 und 10 Artaben Spelt. Einer dieser beiden letztgenannten Papyri ist besonders dadurch interessant, daß ein Kolonist angewiesen wird, direkt an einen Arzt zu zahlen und diesem nun eine Mitteilung macht, wann er diese Zahlung leisten werde. *) Geschenke von reichen Patienten anzunehmen war vermutlich gestattet. Kleine Orte hatten oft nur einen Arzt, der war eben der angestellte, der di^fioaiog. Große Städte hatten mehrere Revierärzte. Daneben gab es natürlich auch Privatärzte in größeren Städten; man nimmt aber wohl mit Recht an, daß die tüchtigsten Ärzte meist die dr]fj,6atoi waren. Allerdings wird das öffentliche Wahl verfahren damals wie heute nicht ausgeschlossen haben, daß die Wahl auch einmal auf den weniger Tüchtigen fiel. Vgl. über dies alles die treffliche Arbeit von R. Pohl, De Grae- corum medicis publicis, Berlin 1905 (Mayer & Müller).](https://iiif.wellcomecollection.org/image/b28039634_0287.jp2/full/800%2C/0/default.jpg)