Die Organ- und Blut-Therapie : ein Kapitel aus der Geschichte der Arzneimittellehre / von Hugo Magnus.
- Hugo Magnus
- Date:
- 1906
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Credit: Die Organ- und Blut-Therapie : ein Kapitel aus der Geschichte der Arzneimittellehre / von Hugo Magnus. Source: Wellcome Collection.
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![Hornhautflecke zu beseitigen^). Leberflecke und allerhand Unge- hörigkeiten der Haut hofft man noch heut in Franken 2) durch das Aufpinseln von Menstrualblut zu beseitigen, während man in Steier- mark dasselbe Verfahren zur Vertreibung von Warzen in Anwen- dung bringt®). Aber auch allerhand Zauberwirkungen hatte man zu allen Zeiten von dem Menstrualblut erwartet. So bestrich man im Alter- tum die Türpfosten damit, um das Heim vor allen magischen Künsten zu behüten ^), und im frühen Mittelalter S) bereits, wie in der modernen Zeit ist das Katamenienprodukt als höchst wirk- sames Liebesmittel bei dem Volke rühmlichst bekannt. In welchem Umfang der aus Menstrualblut bereitete Liebestrank z. B. im Mittel- alter benützt wurde, zeigt der Umstand, daß die sogenannten Buß- bücher®) es für angezeigt erachteten, die Frauen, welche zur Er- haltung und Erhöhung der Liebe etwas von ihrem eigenen Uterus- sekret ihren Ehemännern oder anderen Individuen männlichen Ge- schlechts beibrachten, zu einer Kirchenpönitenz von mindestens 3 Jahren zu verdammen. Daß übrigens während des Mittelalters auch Männer Angehörige des anderen Geschlechtes durch zauberisch 1) Zitiert in Strack a. a. O. Seite 30. 2) Lammert. Volksmedizin und medizinischer Aberglaube in Bayern und den angrenzenden Bezirken. Würzburg 1869. Seite 184. 8) Fossel. Volksmedizin und medizinischer Aberglaube in Steier- mark. 2. Aufl. Graz 1886. Seite 134. 4) Plinius. Naturalis historiae Libri XXXVII. Rec. Janus. Vol. IV. Lib. XXVIII. Kap. 23, Seite 171. Lipsiae 1859, 5) Mit welchem Abscheu das Mittelalter über das giftführende Menstrualblut urteilte, zeigt der Umstand, daß Frauen zur Zeit der Menstruation unbedingt den Kirchenbesuch unterlassen sollten. So sagt z. B. das Theodor’sche Bußbuch: „Mulieres menstruo tempore non intret in ecclesiam, neque connuicet, nec sancti- moniales nec laici, si praesumant, III ebdomadas peniteat.“ Schmitz. Die Buß- bücher und das kanonische Buß verfahren. Düsseldorf 1898. Seite 536. ®) Unter Bußbüchern versteht man bekanntlich Schriften, welche behufs Regelung der Bußdisziplin gerade im Mittelalter, und zwar zwischen den Jahren 600 1000 in besonderer Menge verfaßt wurden. Uns liegt eins unter dem Titel vor. Peniteas cito libellas iste nuncupatur. Tractans compendiose de penitentia et ejus circumstantiis ac vitam peccatis depravatam emendere cupientibus multum utilis et necessarius. Colonie 1495. Man verg], auch: Friedberg. Aus deutschen Bußbüchern. Halle 1868. Seite 27. Schmitz. Die Bußbücher und die Bußdisziplin der Kirche. Mainz 1883.](https://iiif.wellcomecollection.org/image/b22408915_0071.jp2/full/800%2C/0/default.jpg)