Lehrbuch der gerichtlichen Psychopathologie : mit Berücksichtigung der Gesetzgebung von Österreich, Frankreich und Deutschland / von R. von Krafft-Ebing.
- Richard von Krafft-Ebing
- Date:
- 1900
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Credit: Lehrbuch der gerichtlichen Psychopathologie : mit Berücksichtigung der Gesetzgebung von Österreich, Frankreich und Deutschland / von R. von Krafft-Ebing. Source: Wellcome Collection.
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![gänzlich mangeln, aber durch die Persönlichkeit belastende organische Momente in ihrer Geltendmachung beeinträchtigt sind. Es ist Aufgabe des Experten, die Bedeutung dieser Momente dem Richter klar zu machen und ihre organische Begründung nachzuweisen. Das Gutachten kann und darf für den Richter nicht bindend sein. (Deutsche St.-P.-O. §. 260. Civ.-P.-O. §. 259). Seinen wissenschaft- lichen Werth kann er freilich nicht beurtheilen, wohl aber die Richtig- keit seiner Prämissen, die Logik seiner Schlussfolgerungen. Sind die dem Gutachten zu Grunde gelegten Annahmen unrichtig, lückenhaft, die Beweise aus den Akten mangelhaft benützt, die gezogenen Schlüsse unberechtigt, vielleicht gar einander widersprechend oder unbestimmt, ist der Fall ein besonders wichtiger, schwieriger, so ist der Richter be- rechtigt, ja selbst verpflichtet, falls eine Aufklärung von den gegen- wärtigen Experten nicht zu erlangen ist, sich an andere zu wenden (Oesterr. St.-P.-O. §. 125. 126). Der gleiche Fall ist gegeben, wenn die ersten Sachverständigen verschiedener Meinung sind und Separat- gutachten vorliegen. Gewöhnlich wendet sich dann der Richter um Auf- klärung an eine andere Medicinalinstanz (Medicinalcollegium der Provinz in Preussen, medic. Facultät der Universität in Oesterreich.) In hohem Grade bedauerlich ist es, wenn der Richter, statt bei allen ihm gesetzlich zu Gebot stehenden Medicinalinstanzen Gutachten einzuholen, nach eigener Anschauung den zweifelhaften Geisteszustand beurtheilt.x) Kapitel V. Der ärztliche Nachweis geistiger Krankheit. Literatur. Tyler, Axneric. Journal of insanity. 1865. Oct. v. Krafft, zur allg. Diagnostik der Seelenstörungen in foro. Deutsche Zeitschr. f. Staatsarzneikunde. XXVII. Nr. 1. Rüssel Reynolds British med. Journ. 1872. Juni 22. und 29. Caspar-Liman, Handb. d. ger. Med. 7. Aufl. Biol. Theil. p. 418. Neumann, der Arzt u. die Blödsinnigkeitserklärung, v. Krafft, Friedreich's Blätter. 1867. Nr. 5. Grüntz, Jahrb. d. Gesellschaft f. Natur- u. Heilkunde in Dresden. 1869. Juni. Kirn, Zeitschr. f. Psych. Bd. 31. Heft 4. Everett, Boston med. and surgical Journ. 1871. Dec. Aetiologiscb.es. v. Krafft, Friedreich's Blätter. 1868. Nr. 3. Brierre, Annal. d'hyg. 2. Ser. XLIH. Jan. Legrand du Saulle, die Erblichkeit der Seelenstörungen, übs. v. Stark. Stuttgart 1874. ') Vgl. den bekannten Fall Eulenburg, s. Sander, Viertel]ahrschr. f. ger. Med. N. F. III. 2.](https://iiif.wellcomecollection.org/image/b21062420_0049.jp2/full/800%2C/0/default.jpg)