Geschichte der israelit. Kranken-Verpflegungs-Anstalt und Beerdigungs-Gesellschaft zu Breslau, 1726-1926 : Ḥevra ḳadisha, 5486-5686 / von Louis Lewin.
- Louis Lewin
- Date:
- [1926]
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Credit: Geschichte der israelit. Kranken-Verpflegungs-Anstalt und Beerdigungs-Gesellschaft zu Breslau, 1726-1926 : Ḥevra ḳadisha, 5486-5686 / von Louis Lewin. Source: Wellcome Collection.
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![Krankenwärters (pDSflfc) sind, in Ordnung und nicht schadhaft sind; anderenfalls sind sie in Ordnung zu bringen. Falls die letztgenannten und die Diener nicht ordentlich ihres Berufes walten, werden sie von den Vor* Stehern entsetzt. Diesen Verordnungen darf nichts hinzugefügt und nichts hinweggenommen, auch nichts an ihnen geändert werden, außer durch die Majorität der Chebra in Verbindung mit dem Rabbiner. Infolge der Uebernahme des Friedhofes wurden 1762 noch folgende Anordnungen getroffen. Drei Vorsteher weisen die Grabstelie an, nur in Ausnahmefällen sind zwei dazu berechtigt. Ohne Genehmigung der Vorsteher darf keine Grabrede gehalten werden. Ihrer Zensur unterliegen die Grabsteininschriften46). Kapitel 6. Das erste Eigenheim. Pl 1760 waren die Kranken in gemieteten Räumen untergebracht; Para* graph elf der Satzung von 1759/61 spricht gar nur von ,,einem Raum des Flospitals, das zum Niederlegen des Kranken bestimmt ist“. 1759 kam die immer dringender werdende Angelegenheit der Errichtung eines eigenen Hospitals in Fluß. Unterm 4. Oktober dieses Jahres berichtet die Kriegs* und Domänenkammer, daß sie dem Domänenrat Balde aufgetragen habe, ,betreffend die Erklärung der Vorsteher der hiesigen Judengemeine über das von denen Pferdelieferanten Fischei Moses und Benjamin Isaak allhier anzulegen intendirte Lazareth commissionaliter zu untersuchen, und den Punkt wegen Anlegung des Lazareihs zu regulieren“. Näheres über das Angebot der beiden berichten die Quellen nicht, nichts über seine Motive, nichts über seine Realisierung. Wiederum treten die Personen hinter der Sache zurück. Wir wissen nur, daß Fischei Moses 1744 zu den Zwölfen gehörte, denen Friedrich der Große das Aufenthaltsrecht gewährte. Er muß wohl zu den Vermögenden gezählt worden sein. Am 17. März 1760 geht ein Gesuch der Vorsteher an den König um Genehmigung des Ankaufs eines Hospitalgebäudes und des dazu gehörigen ,,FamuIitium// ab, in wel= ehern es heißt: „Insbesondere haben uns die betrübenden Umstände armer Kranken, sowohl hiesiger als fremder, am Herzen gelegen, welche in einer dazu gemietheten Wohnung beisammen zu haben um deswillen mit vielen Unbequemlichkeiten verknüpft ist, weil blos der Nähme eines Lazareths den Eigenthümern und Anwohnenden [schon] Abscheu macht, und wir also dergleichen Logis weder zu miethen bekommen, noch wenn wir sie ge*](https://iiif.wellcomecollection.org/image/b2982591x_0034.jp2/full/800%2C/0/default.jpg)