Illustrierter Kommentar zu der Hippokrateischen Schrift / herausgegeben von Hermann Schöne.
- Apollonius, of Citium.
- Date:
- 1896
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Credit: Illustrierter Kommentar zu der Hippokrateischen Schrift / herausgegeben von Hermann Schöne. Source: Wellcome Collection.
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![ToOc eic TO 4kt6c eKKXivaviac CTiovbuXouc KarapTiCeiv S. 16, 2), hat eine bildliche Dar- stellung keineswegs uberfliissig erscheinen lassen konnen. Die Ruckseite des verlorenen Blattes durch eine Illustration ausgefullt zu denken empfiehlt sich aber auch noch aus einem anderen Grunde. Nach jener Liicke setzt namlich der Text wieder ein mit den Worten: geid be id TrpoKivougeva outoic erriXeYei (niimlich Hippokrates), welche, wie man auch iiber die Heilung des einen verderbten Wortes denken mag, zuver- lassig einen neuen Abschnitt beginnen. Dafs ein solcher neuer Abschnitt grade mit dem neuen Blatt beginnt, kann nun freilich zufallig sein; aber am einfachsten erklart es sich in diesem Falle doch unter der ohnehin wahrscheinlichen Voraussetzung, dafs die Ruckseite des verlorenen Blattes durch eine Illustration eingenommen und nur die Vorderseite desselben ganz oder teilweise beschrieben gewesen ist. Und wenn man sich nun die Raumverhaltnisse in dieser Handschrift gegenwartig halt,^) so lehrt in der That ein Blick auf die in Betracht kommende Hippokratesstelle (IV 204 L), dafs dasjenige, was wir in dem verlorenen Textabschnitte vorauszusetzen haben, sehr wohl in den zwei Kolumnen der Vorderseite eines Blattes Platz gefunden haben kann: denn sicher hat Apollonius das begonnene Hippokratescitat nur bis zu den Woiten pv xe Ttpoc xuiv icximv (IV 206, 10 L) fortgefiihrt, und wenn er daran noch eine Erlauterung des ganzen Passus angekniipft bat, so wird er diese nach seiner Gewohnheit kurz gefafst haben. Endlich ergiebt die obige Tabelle der Kustoden noch, dafs zwischen den Blattern 81 und 82 ent- weder zwei Quaternionen oder zwei Quinionen oder auch ein Quaternio und ein Quinio ausgefallen sind, welche mit den Zahlen i und la bezeichnet gewesen sein mussen. Zwischen diesen drei sich zunachst als gleichberechtigt darbietenden Annahmen die Wahl zu treffen ermoglicht uns eine am Schlufs der Hs. (fol. 407'') stehende Notiz, welche Cocchi in seinem oben genannten Werke auf einer der 42. Seite gegeniiberstehenden Tafel hat nachbilden lassen. Es sind die Reste eines sog. povoKOvbuXiov, welche der- selbe Gelehrte (a. a. 0. S. 42) folgendermafsen gelesen und erganzt hat: to] irapov PijpXiov uTrdp(xei) xoO iaxpeiou] toO vocoKop(eiou) tujv jl papTupeuv] exei be q)uXX(a) TeTpa]Ko(cia) eiKOCi ■n:evT(e) pnvi palw 5 ivbiKTiiI)]vo(c) eKT(Ti)c Die Lesung scheint mir uberall sicher zu stehn; die Erganzung der 3. und 4. Zeile ist ohne Gewahr, die der 1., 2. und 6. Zeile sehr wahrscheinlich, die der 5. Zeile, auf welche es hier besonders ankommt, vollig gesichert. Denn da die Hs., welche heute 406 alte 4) Vgl. 'Wattenbach und van Velsen, Exempla cod. grace, litt. minusc. scr. Tafel XXXXII.](https://iiif.wellcomecollection.org/image/b28984109_0018.jp2/full/800%2C/0/default.jpg)