Die Masturbation; eine Monographie für Ärzte und Pädagogen.
- Hermann Rohleder
- Date:
- 1899
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Credit: Die Masturbation; eine Monographie für Ärzte und Pädagogen. Source: Wellcome Collection.
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![belieiTSchim^ und Genügsamkeit.) Doch — quot capita, tot sen- sus. Dass diese sexuelle Keuschheit nichts schadet, ist sicher. Die Hauptfrag-e ist aber, ob sie beständio: durchführbar ist. ich meine offen — leider— nein! ..Ein stark entwickelter Geschlechts- trieb durchbricht alle Schranken, die die Hemmungsvorstelluugeu der Eeligion und ]\[oral, die Meinung der Gesellschaft und die Ge- danken an die Folgen von Fehltritten ziehen. (Benedikt.) Das alleinige Verurteilen der erwachsenen Onanisten zur absoluten beständigen Enthaltsamkeit in geschlechtlichen Dingen bis zur Ehe, event. bei nicht hen-atenden fürs Leben ist bei starkem sexuellen Triebe bei Arielen — wohl für die Gesundheit nicht schäd- lich, aber — leider nicht immer durchführbar. Jeder Kenner der Bedeutung des sexuellen Lebens und der Mächtigkeit der sexuellen Triebe wird mir dies bestätigen. Der Drang des Menschen zur geschlechtlichen Befiiedigung ist ein natürlicher, daher nicht gewaltsam zu unterdrückender. Das zui' Befriedigung des ge- schlechtlichen Verkehi\s geschaffene Verhältiüs der Ehe ist, da es nicht überall eingegangen werden kann, für den geschlechtlichen Verkehr der Gesamtheit also ungenügend und infolge dessen ist die Prostitution eine natürliche Folge dieser Thatsachen. Sie hat eine naturhistorische EntA^ickelung. „Wir können sie nicht ab- schaffen, wii' und unsere Nachkommen nicht bis ins tausendste GKed; ebensowenig wie wü- Diebstahl, Betrug und andere, dem Genus homo anhaftende Flecken hinwegdekreditieren können, denn gegen Leidenschaft. Natu ran läge und Not (aus denen die Prostitution entspringt, Verf.) hat noch keine Strafe abschi-eckend gewirkt. (Scholz, Prostitution und Frauenbewegung.) Diese Prostitution muss aber nun. wenn anders sie nicht schäd- lich wirken soll, im Interesse der Moral und Gesimdheit der mensch- lichen Gesellschaft, von selten der Eegierung und Ärzte reguliert w^erden, sie bedarf einer gesetzlichen Eegulierung. In weiterer Verfolgung dieser Thatsachen kommt P u s c li m a n n zur Anempfeli- lung von Staatsbordellen, deren Verwaltung und Leitung den öffentlichen Behörden, dem Staate obliegen soll, denn darin liege „ebensowenig eine Herabsetzung derselben, als wenn man sie an die Spitze von Gefängnissen und Zuchthäusern stellt. Ein Vor- wurf könnte dem Staate (laljei nur dann gemacht werden, wenn er aus der Prostitution Nutzen ziehen will. Auf diese Puschmann- schen Staatsbordelle resp. auf die Vorschläge Blaschkos, Scholz u. V. a. zur Regulierung und Assanierung der Bordelle, der Kon-](https://iiif.wellcomecollection.org/image/b21209145_0334.jp2/full/800%2C/0/default.jpg)