Beiträge zur psychologischen Theorie der Geistesstörungen / von Otto Meyerhof.
- Otto Fritz Meyerhof
- Date:
- 1910
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Credit: Beiträge zur psychologischen Theorie der Geistesstörungen / von Otto Meyerhof. Source: Wellcome Collection.
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![133] Grundvermögen und abgeleitetem Vermögen und dem von all- gemeinem und besonderem Vermögen unterschieden werden. Der letztere drückt nur eine rein logische Systematik aus und kann also gar kein Anrecht auf psychologische Erklärung geltend machen, der erstere dagegen hat ein reales Verhältnis im Auge, Nur um ihn kann Streit sein. Wenn man zugibt, daß die psychische Analyse auf gewisse nicht mehr zerlegbare qualitativ differente Elemente führt, die nicht auseinander abgeleitet werden können, imd andererseits, daß das jeweilige Auftauchen und Verschwinden dieser Elemente vor dem Bewußtsein durch psychische Kräfte bewirkt sein muß, so hat man im Prinzip das Vorhandensein von Grundvermögen zugegeben, und es fragt sich dann nur noch, welche und wie viele es gibt? Jedes Grundvermögen muß ein besonderes Gesetz der „er- regbaren Selbsttätigkeit“ geben; aber da die Grundvermögen keine Grundkräfte im physikalischen Sinne, also nicht konstruierbar sind, so können diese Gesetze nur induktorisch aus der inneren Beobachtung gewonnen werden.^ Dafür gilt uns die Regel, daß jede unauflösliche psychische Qualität als Äußerung eines Grund- * Vgl. SCHMID, Metaphysik der inneren Natur, S. 188: „Welche Vermögen dagegen und insbesondere welche Grundvermögen anzunehmen seien, kann nur empirisch erkannt werden und kann nicht auch, wie die Grundkräfte der äußeren Natur, a priori konstruiert werden, weil innere Tätigkeiten nicht vollständig rein sanchaulich bestimmt, also nicht in rein mathematische Verhältnisse (der Be- wegung) auflösbar sind, also auch nicht aus diesen mathematischen Verhältnissen konstruiert werden können, sondern unauflösliche Qualitäten sind. Deswegen können die Vermögen der Seele nur mit Hilfe der Abstraktion durch Induktion aus den in der Erfahrung gegebenen unauflöslichen Qualitäten der inneren Tätig- keiten bestimmt werden. Soweit Erklärung der Tätigkeiten aus anderen möglich ist, so weit ist die Abstraktion berechtigt, mehrere Tätigkeiten zur Einheit eines Vermögens zusammenzufassen, und nur wo gewisse Qualitäten als unauflöslich, als nicht weiter aus anderen erklärbar gefunden werden, muß auch eine Ver- schiedenheit der Vermögen als ursprünglich gegeben, müssen also sogenannte](https://iiif.wellcomecollection.org/image/b28067319_0041.jp2/full/800%2C/0/default.jpg)


