Beiträge zur psychologischen Theorie der Geistesstörungen / von Otto Meyerhof.
- Otto Fritz Meyerhof
- Date:
- 1910
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Credit: Beiträge zur psychologischen Theorie der Geistesstörungen / von Otto Meyerhof. Source: Wellcome Collection.
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![139] zwar- richtig, daß für die subjektive Möglichkeit apriorischer Gesetz- gebung eine beharrliche Selbsttätigkeit der Vernunft, mithin das Vor- handensein von Grundvermögen erfordert wird, und daß dieses letztere aus de>- Äufweisung der apriorischen Gesetzgebung unmittelbar folgt, so beruft sich die psychologische Yernunftkritik für die Unter- scheidung der apriorischen Formen gerade auf die Natur der be- harrlichen Vermögen des Greistes und führt sie auf diese zurück. Diese selbst können also nicht wieder durch die apriorische Ver- nunftgesetzgebung begründet werden, sondern müssen durch In- duktion aus der Beobachtung gewonnen sein. Oben hatten wir noch eine dritte Tendenz in der Be- kämpfung der Vermögenslehre erwähnt. Diese behauptet, daß die Vielheit der Vermögen mit der Einheit der Vernunft im Wider-^ Spruch stünde, und hat geradezu angenommen, daß es nur das eine Grundvermögen, das „Ich“ selbst, gäbe, welches seine Tätig- keiten hervorruft. Aber in Wirklichkeit ist dies letztere und nicht die erste Annahme widersprechend. Eine Ursache reicht nicht aus, um die Verschiedenheit geistiger Wirkungen zu er- klären; die Vielzahl der Wirkungen setzt auch eine Mehrzahl von Ursachen voraus. Daß aber die eine Vernunft mehrere Ver- mögen als ihre ursprünglichen Eigenschaften besitzt, ist ebenso- gut erklärlich, wie daß ein Ding überhaupt mehrere Eigenschaften zwischen Vorstellungen, sofeme sie, bloß aufs Objekt und die Einheit des Bewußt- seins desselben bezogen, zum Erkenntnis gehören, imgleichcn zwischen derjenigen objektiven Beziehung, da sie, zugleich als Ursache der Wirklichkeit dieses Objektes betrachtet, zum Begehrungsvermögen gezählt werden, und ihrer Beziehung bloß aufs Subjekt, da sie für sich selbst Gründe sind, ihre eigene Existenz in demselben bloß zu erhalten, und soferne im Verhältnisse zum Gefühle der Lust betrachtet werden, welches letztere schlechterdings keine Erkenntnis ist noch verschafft, ob es zwar dergleichen zum Bestimmungsgrunde voraussetzen mag.“ (Ausgabe Rosen- kranz I, S. 586 ff.)](https://iiif.wellcomecollection.org/image/b28067319_0047.jp2/full/800%2C/0/default.jpg)


