Handbuch der Fleischbeschau für Tierärzte, Aerzte und Richter / von Robert Ostertag.
- Date:
- 1892
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Credit: Handbuch der Fleischbeschau für Tierärzte, Aerzte und Richter / von Robert Ostertag. Source: Wellcome Collection.
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![Auf die Wechselbeziehungen zwischen Fleischbeschau und llelminthiasis der Hunde hat Deffke hingewiesen. Nach seinen Unter- suchuncren ist die Zahl der mit Entozoen behafteten Hunde in Berlin bedeutend zurückgegangen, seitdem daselbst die obligatorische Fleischbeschau eingeführt wurde. Während in Island fast alle Hunde Entozoen aufweisen, sind in Berlin nur 627o (!) damit behaftet. Diesen Unterschied führt Deffke hauptsäch- lich auf das seltene Vorkommen der drei grossen Tänien des Hundes, nament- lich der Taenia marginata (aus dem bei den Schlachttieren sehr häufigen Cy- sticercus tenuicollis sich entwickelnd) zurück. Krabbe fand die T. marginata in Island bis zu 75 /o, Schöne in Sachsen bis zu 27/o, Deffke in Berlin jedoch nur bei T'/o der sezierten Hunde. Vor Einführung der Fleischbeschau sind jedoch, soweit man aus den noch vorhandenen Spezialberichten und Krank- heitsgeschichten ersehen kann, die grossen Tänien recht häufig Gegenstand der Behandlung gewesen. Mit ziemlicher Sicherheit, sagt Deffke, lässt sich dem- nach behaupten, dass nur durch die vorzüglich geordnete Fleischschau in Berlin die Bandwürmer beim Hund daselbst seltener geworden sind. Derzeitiger Stand der Fleischbeschau in Deutschland. Bei der eminenten Bedeutung der Fleischbeschau ist es in hohem Grade zu verwundern, dass nicht sämtliche Kulturstaaten schon längst eine Regelung der Fleischbeschau herbeigeführt haben. Es gibt Staaten, in vs^elchen der Verkehr mit Fleisch völlig unbe- aufsichtigt gelassen wird, wie z. B. England. In andern Staaten hat man die Regelung den Einzelregierungen und den Gemeinden anheim- gestellt. Nur in Italien und Belgien ist meines Wissens die Fleisch- beschau durch Staatsgesetze geregelt. Dieselben datieren in Italien vom 3. August 1890, in Belgien vom 4. August 1890 bezw. vom Februar und April 1891 (Ausfuhrungsgesetze). Das belgische Gesetz enthält sehr zweckmässige und detaillierte Aus- führungsbestimmungen. Das italienische Reglement verfügt 1. die obligatorische Beschau aller zur menschlichen Nahrung bestimmten Schlachttiere, 2. die Errichtung von öffentlichen Schlachthäusern in Gemeinden mit mehr als 6000 Einwohnern, 3. die üebertragung der Leitung und Beaufsichtigung der öffentlichen Schlachthäuser an Tierärzte, 4. die Vernichtung gesundheitsschädlichen Fleisches, 5. die Verwer- tung nichtschädlichen, aber von kranken Tieren stammenden Fleisches auf der Freibank (letzteres Fleisch erhält den Stempel C B M [carni bassa macel- laria Freibankfleisch]), 6. die strenge Regelung der Untersuchung des von auswärts eingeführten Fleisches. In Deutschland liegen die Verhältnisse folgendermassen: Das südliche Deutschland, Bayern, Württemberg, Baden und Hessen, besitzt seit geraumer Zeit eine geregelte Fleischbeschau.](https://iiif.wellcomecollection.org/image/b21907171_0023.jp2/full/800%2C/0/default.jpg)