Hexenprozesse und Geistesstörung : psychiatrische Untersuchungen / von Otto Snell.
- Otto Snell
- Date:
- 1891
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Credit: Hexenprozesse und Geistesstörung : psychiatrische Untersuchungen / von Otto Snell. Source: Wellcome Collection.
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![— io8 — vorstellte, dass er durch seine Gotteslästerung die ewige Seligkeit verscherze. Er aber lachte darüber und bemitleidete die Thorheit der Menschen, welche Gott den Vater bekehren wollten. Er wurde nun gefoltert, wahrscheinlich um das Geständnis zu erpressen, er stehe mit dem Teufel im Bunde und sei durch diesen zu der Gotteslästerung verleitet; doch blieb er bei der Behauptung, Gott Vater zu sein. Er wurde verurteilt, dass ihm die Zunge mit einer glühenden Zange aus dem Halse gerissen, darauf sein Körper gevier- teilt und unter dem Galgen verbrannt werden solle. Der Verurteilte weinte bitterlich, nicht über sein Schicksal, sondern über die Ver- blendung der Menschen, welche Gott dem Vater ein solches Urteil sprechen konnten. Da er sich allen Bekehrungsversuchen unzu- gänglich erwies, wurde das Urteil zur Ehre Gottes an ihm voUzogen.-^^^) Dass es sich hier um einen Geisteskranken handelte, ist ganz unzweifelhaft, und zwar haben wir einen typischen Fall von Para- noia mit Überschätzungsideen, Halluzinationen und Wortneubildungen vor uns. Dagegen ist nicht nachweisbar, dass der Prozess, welcher dem Kranken gemacht wurde, nach dem Schema, wie es gegen die Teufelsanbeter üblich war, vorgenommen wurde, oder, mit anderen Worten, dass wir hier wirklich einen »Hexenprozess« vor uns haben. Die Folterung, die ja sonst gar keinen Sinn gehabt hätte, und das Verbrennen des Leichnams deuten darauf hin, dass man einen Teufels- anbeter vor sich zu haben glaubte, der aber nicht zu einem vollen Geständnis gebracht v/urde. Das Herausreissen der Zunge als Straf- verschärfung für Gotteslästerung kommt auch sonst vor. So gaben zum Beispiel zwei Juristen im Jahre 1567 das Gutachten ab, einer Hexe, welche auf der Folter gestanden hatte, Gott nicht nur ver- leugnet, sondern sogar verflucht zu haben, solle man »zuvor und ehe sie ins Feuer geworfen würde, das Glied, damit sie also hart pecciert hat, das ist die Zunge, zum Nacken herausser reissen«.^^^) Antoinette Bourignon war zu Ryssel in Flandern 1616 ge- boren. Sie zeigte von Kindheit an einen Widerwillen gegen gesell- schaftliche Freuden, dagegen zur Einsamkeit und zu Religionsübungen grosse Neigung. Da die Eltern ihren Wunsch, in ein Kloster gehen zu dürfen, nicht erfüllten, führte sie für sich ein möglichst klösterliches Leben, hatte in ihrem Schlafzimmer einen kleinen Altar nebst Kruzifix, lag vor diesem den grössten Theil der Nacht auf den 2) Horst, Zauljerljibliothek, Bd. III. Seite 352 bis 354. ^''•') /.Etlicher Hochgelehrter Bedenken von Hexen und Unholden« im Tlieatr. de veneßcis, ]''rankfurt a. M., 1586, Seite 373.](https://iiif.wellcomecollection.org/image/b21078452_0116.jp2/full/800%2C/0/default.jpg)